WTCC: Borkovics Einspruch vor Gericht abgewiesen

WTCC

Von Andreas Reiners - 01.10.2014-15:52

Das Internationale Berufungsgericht der FIA hat den Wertungsausschluss von Dusan Borkovic beim zweiten Lauf des WTCC-Wochenendes in Termas de Río Hondo bestätigt.

Borkovic war in Argentinien von den Rennkommissaren aufgrund eines Berichtes des Technischen Delegierten der FIA ausgeschlossen worden. Der Serbe hatte in Argentinien den achten Platz belegt. Bei der technischen Nachuntersuchung war festgestellt worden, dass die Bodenfreiheit beim Auto des Serben nicht regelkonform mit Artikel 263.209 des Anhangs J des International Sporting Codes war.

Borkovic hatte beim zweiten Lauf in Argentinien Platz acht erreicht. Das Team argumentierte, dass die zu geringe Bodenfreiheit auf einen Zwischenfall während des Rennens zurückzuführen sei. Beim Zwischenfall auf der Strecke war der Unterboden von Borkovics Auto in Mitleidenschaft gezogen worden.

Nach der Berufungsverhandlung steht fest: Das Gericht sieht die Entscheidung der Rennkommissare als endgültig an, weil der Berufungskläger keine stichhaltigen Beweise liefern konnte, dass die Abweichung vom Reglement auf eine Beschädigung des Unterbodens zurückzuführen war.

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