USA: Elfähriger Kalifornier will als Jüngster auf Mount Everest

Hamburg  - Bürger in Europa haben nach Einschätzung des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar einen Anspruch darauf, dass Google das "Recht auf Vergessenwerden" weltweit umsetzt. Bisher bezieht Google Löschanfragen nur auf den jeweiligen Landes-Websites, wie Google.de in Deutschland. Diese Praxis lasse das Urteil des Europäischen Gerichtshofes letztlich ins Leere laufen, sagte Caspar. Google hatte erklärt, man werde sich der Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL nicht beugen, das in Europa vorgeschriebene "Recht auf Vergessen" weltweit umzusetzen.

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