Geschichte Adolf Eichmanns bleibt teils geschwärzt im Dunkeln

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28.06.2013, 11:16 | Recht Gesetz | Autor: Juraforum | 0 Kommentare



Bundesverwaltungsgericht lehnt völlige Freigabe von BND-Akten ab

Leipzig (jur). Archivunterlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann bleiben teilweise im Dunkeln. Der BND muss die Akten nicht komplett ungeschwärzt einem Journalisten der „Bild“-Zeitung überlassen, urteilte am Donnerstag, 27. Juni 2013, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 7 A 15.10).

Eichmann war maßgeblich für die Vertreibung und Ermordung von Juden während des Nationalsozialismus’ verantwortlich. Er konnte nach dem Krieg nach Argentinien fliehen, wurde dort 1960 aber von israelischen Agenten entführt und nach einem Gerichtsverfahren in Israel 1962 hingerichtet.

Der Journalist verlangte Einsicht in rund 4.000 Seiten Archivunterlagen des BND aus den 50er und 60er Jahren. Er stützte sich dabei auf das Bundesarchivgesetz, das ein Einsichtsrecht gewährt, sofern kein besonderes Geheimhaltungsinteresse Deutschlands besteht.

Genau solch ein Geheimhaltungsinteresse machte aber das Bundeskanzleramt geltend. Eine Veröffentlichung gefährde die gedeihliche Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten, von denen ein großer Teil der Unterlagen stamme; gemeint ist nach Einschätzung von Beobachtern der israelische Geheimdienst Mossad. Zudem enthielten die Unterlagen schützenswerte Angaben über eine Vielzahl weiterer Personen.

Ein besonderer „Fachsenat“ des Bundesverwaltungsgerichts hatte bereits zuvor in einem ähnlichen Verfahren das Archivmaterial in einem speziellen sogenannten „In-camera-Verfahren“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit gesichtet. Er kam zu dem Ergebnis, dass der BND den Großteil des Materials freigeben muss; er dürfe dabei Teile schwärzen, könne sich aber nicht darauf berufen, dies sei angesichts der Masse des Materials zu mühsam (Beschluss vom 19. April 2010, Az.: 20 F 13.09). Entsprechend hatte der BND das Archivmaterial dann an eine argentinische Journalistin teilweise geschwärzt herausgegeben.

In vergleichbarem Umfang gab der BND die Unterlagen nun auch an den deutschen Journalisten heraus. Das Bundeskanzleramt beharrte aber erneut auf den Schwärzungen, soweit diese im Fall der Argentinierin vom Bundesverwaltungsgericht gebilligt worden waren. Auch ergänzende Unterlagen, die der Deutsche über die bereits im Fall der argentinischen Journalistin behandelten Akten hinaus einsehen wollte, sollten nach dem willen des Bundeskanzleramts zu großen Teilen im Dunkeln bleiben.

Der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts gab auch hier zahlreiche Archiv-Seiten frei, bestätigte aber wiederum einen Teil der Schwärzungen (Beschluss vom 10. Januar 2012, Az.: 20 F 1.11). Nach Berichten der „Bild“ geht aus den freigegebenen Unterlagen hervor, dass der BND bereits seit 1952 wusste, wo sich der weltweit gesuchte NS-Verbrecher Eichmann versteckt hatte.

Im Hauptverfahren wandte sich der Journalist noch gegen die verbliebenen Schwärzungen, hatte damit aber keinen Erfolg. Nach den Vorgaben des nichtöffentlichen Fachsenats seien die Schwärzungen aus den vom Bundesinnenministerium angeführten Gründen gerechtfertigt.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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