Die Strafuntersuchung der BA wurde im Januar 2011 aufgrund einer Meldung der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) ausgelöst. Zunächst richtete sich das wegen Verdachts auf Geldwäscherei geführte Verfahren gegen unbekannte Täterschaft, später wurde es auf Depresbiteris ausgeweitet. Untersuchungsgegenstand waren Geldflüsse auf Bankkonten in der Schweiz und Depresbiteris‘ Konten wurden blockiert.
Der argentinische Geschäftsmann konnte im Zuge der Untersuchung die Geldtransaktionen auf seine privaten Konten erklären und glaubhaft belegen, woher die Gelder stammten. Es gibt keinen Hinweis auf eine illegale Herkunft der Vermögenswerte. Darüber hinaus gab Depresbiteris zu seiner Entlastung eine Bescheinigung des Bundesstrafgerichts Nr. 4, Gerichtskanzlei Nr. 8, in Buenos Aires vom 7. November 2012 zu den Akten, wonach einer Anzeige gegen ihn - gestützt auf einen früheren Einstellungsentscheid im gleichen Gesamtzusammenhang vom 29. September 2011 - keine Folge gegeben wurde.
Die BA ersuchte Argentinien im Rahmen ihrer Untersuchung um Rechtshilfe. Das schweizerische Ersuchen gelangte an die Presse und sorgte im Vorfeld der argentinischen Präsidentschaftswahlen im Herbst 2011 für medialen Wirbel. Das an Argentinien gestellte Rechtshilfeersuchen ist unausgeführt geblieben.
Nach Abschluss der Untersuchungen kommt die BA zum Schluss, dass sich der Verdacht der Geldwäscherei nicht erhärtet liess. Die BA hat das Verfahren am 7. Januar 2013 eingestellt. Mit Eintreten der Rechtskraft der Einstellungsverfügung werden die Kontosperren aufgehoben und die BA zieht das an Argentinien gerichtete Rechtshilfeersuchen zurück.
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