Schuldenstreit mit Hedgefonds: Argentinien geht in Berufung

Im Milliardenrechtsstreit mit US-Hedgefonds hat die argentinische Regierung Berufung gegen das Urteil eines US-Gerichts eingelegt. Das geht aus einer Mitteilung des argentinischen Wirtschaftsministerium von heute hervor. Der Richterspruch soll die Auszahlung von 1,3 Mrd. Dollar (1,0 Mrd. Euro) an die klagenden Gläubiger erzwingen.

Die Finanzspekulanten um den New Yorker Hedgefonds-Milliardär Paul Singer hatten die Papiere vor dem Staatsbankrott Argentiniens vor über zehn Jahren zum Schnäppchenkurs gekauft und sich nicht am Forderungsverzicht bei den Umschuldungsrunden in den Jahren 2005 und 2010 beteiligt. Stattdessen klagen sie auf volle Rückzahlung zum ursprünglichen Nominalwert.

Land zu Rückzahlung verurteilt

Dabei konnten sie zuletzt einen großen Erfolg verbuchen: Der New Yorker Richter Thomas Griesa verurteilte die argentinische Regierung am Mittwoch, die Schulden an die klagenden Hedgefonds zu 100 Prozent zu begleichen. Darin enthalten sind auch die entgangenen Zinszahlungen.

Ein Dorn im Auge ist das Urteil nicht nur der argentinischen Regierung, sondern auch den restlichen Gläubigern, die den Schuldenschnitt akzeptiert hatten. Denn laut Richterspruch darf Argentinien die Schulden nicht bedienen, wenn nicht vorher die offenen Rechnungen bei den Hedgefonds beglichen werden. Am 15. Dezember muss Buenos Aires 3,5 Mrd. Dollar an Anleiheschulden bezahlen.

Sind die Altschulden bei den Hedgefonds bis dahin nicht bezahlt oder zumindest auf einem Treuhandkonto hinterlegt, könnte Richter Griesa das Geld pfänden, das an die anderen Gläubiger fließen soll. Die argentinische Regierung will das nun mit der einstweiligen Verfügung beim New Yorker Berufungsgericht umgehen.

Publiziert am 27.11.2012

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