Auch einem Menschenaffen stehe es zu, sich vor Leid durch Gefangenschaft zu schützen, hieß es in dem am 18. Dezember ergangenen Urteil, das am Montag von der Pressestelle der Justiz veröffentlicht wurde. Zudem sollte das Tier in den Genuss eines angemesseneren Lebensraums kommen.
Erstmals erkannte die argentinische Justiz an, dass es sich bei dem Tier um ein Geschöpf mit Gefühlen handelt. Wird das Urteil rechtskräftig, kann die Affen-Dame ihren Lebensabend in einem Schutzgebiet in Brasilien verbringen.
Das Orang-Utan-Weibchen "Sandra" wurde in Deutschland geboren, lebt aber seit ihrem neunten Lebensjahr in einem Zoo in Buenos Aires. Argentinische Tierschützer waren mit einer Klage vor Gericht gezogen, um die Freilassung des Affen-Weibchens zu erstreiten. Bei Sandra handle es sich um eine "nichtmenschliche Person" die fühle, emotionale Beziehungen unterhalte, Entscheidungen treffe und in der Gefangenschaft leide, erklärte die Anwaltsvereinigung für Tierrechte. Nach ihren Angaben befinden sich weitere 14 Primaten in Argentinien in ähnlichen Situationen wie Sandra.
Der Anwalt Andres Gil Dominguez, der "Sandra" vor Gericht vertrat, feierte das jüngste Urteil. Es stelle nicht nur ein Ticket für größere Freiheit für das Orang-Utan-Weibchen dar, sondern öffne die Tür für ähnliche Verfahren.
Der Kampf um Rechte für Primaten
Anfang des Monats waren Tierschützer vor einem US-Gericht mit dem Versuch gescheitert, Schimpansen dem Menschen in Teilen rechtlich gleichzustellen. Ein Gericht im Bundesstaat New York entschied, dass der Rechtsbegriff der Person nicht auf die Primaten angewendet werden könne. "Ein Schimpanse ist keine 'Person' im Sinne der Habeas-Corpus-Akte", dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, urteilte das US-Gericht.
Die Organisation The Nonhuman Rights Project hatte mit der Klage in New York vor allem erreichen wollen, dass ein nach ihrer Ansicht unter nicht artgerechten Bedingungen eingesperrter Schimpanse freigelassen werden sollte. Da Schimpansen dem Menschen in vielen Bereichen so ähnlich seien, müssten sie als juristische Personen anerkannt werden, argumentierten die Aktivisten.
Zu dem Fall in Argentinien sagte Dagmar Andres-Brümmer, Sprecherin der Deutschen Zoologischen Gesellschaft in Frankfurt am Main, es gebe keine einfache Antwort auf die Frage, ob Menschenaffen in Zoos gehalten werden sollten oder nicht. Die Unterbringung von Menschenaffen in Zoos sollte "von den jeweiligen Haltungsbedingungen abhängig gemacht werden", sagte sie. Würden die Tiere nur in Käfige gehalten, könne das nicht in Ordnung sein.
Die Gesellschaft betreibt auf Sumatra ein Wiederansiedlungsprojekt für Orang-Utans. Dort werden vor allem Tiere ausgewildert, die von Privatpersonen, aber auch in Zoos gehalten wurden. "Das ist bei älteren Tieren schwierig, die bereits stark auf Menschen geprägt sind und sich schon selbst für Menschen halten", sagte Andres-Brümmer. Auf Sumatra leben nur noch etwa 8000 Orang-Utans. Sie sind wegen der Abholzung der Wälder stark bedroht.