Tierschützer haben vor einem Gericht in Argentinien die Freilassung eines Orang-Utans aus einem Zoo durchgesetzt. Das Menschenaffen-Weibchen Sandra soll nach 20 Jahren Gefangenschaft sein Gehege in Buenos Aires verlassen, wie Tierschutz-Anwälte am Sonntag mitteilten.
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Orang-Utan-Baby MalouDie rauchende Affendame ist Mutter
Die 1986 in einem deutschen Zoo geborene und 1994 nach Argentinien gebrachte 29-jährige Orang-Utan-Dame darf ihren Lebensabend in einem Schutzgebiet in Brasilien verbringen, falls keine Berufung gegen das Urteil eingelegt wird.
Zoo-Biologe bezeichnet Tierschützer als «Fundamentalisten»
Die Argentinische Anwaltsvereinigung für Tierrechte (Afada) hatte eine Habeas-Corpus-Klage eingereicht, in der es hiess, Sandra müsse eine «ungerechtfertigte Gefangenschaft» erleiden. Zwar sei Sandra biologisch nicht identisch mit dem Menschen, aber emotional. Sie wäre in Freiheit glücklicher. Nach argentinischem Recht müsse der Orang-Utan mehr als eine Person denn als eine Sache angesehen werden.
Der Biologe Adrián Sestelo, Leiter des Zoos Buenos Aires, teilt diese Position ganz und gar nicht. Sestelo meint im Interview mit der argentinischen Zeitung «La Nación», dass «mit diesem fundamentalistischen Antrag das natürliche Verhalten einer Tierart verkannt» wird.
Besonders paradox: Der Biologe bezeichnet in seiner Argumentation die Tierschützer als Tierquäler: Orang-Utans seien Einzelgänger, meint Sestelo. Sie täten sich nur mit anderen Tieren ihrer Art zusammen, um sich zu paaren. «Wer dies nicht weiss und behauptet, dass Sandra missbraucht werde, weil sie alleine lebt, begeht einen der häufigsten Fehler des Menschen: das Humanisieren des Tierverhaltens.» Der Orang-Utan-Dame gehe es wunderbar in ihrem Gehege. «Sie geniesst ihre Einsamkeit, weil es ihre Art so fordert», so der Zoo-Experte.
Schimpanse Tommy hatte weniger Glück
Erst Anfang Dezember waren Tierschützer vor einem US-Gericht mit dem Versuch gescheitert, Schimpansen dem Menschen in Teilen rechtlich gleichzustellen. Ein Gericht im Bundesstaat New York entschied jedoch, dass der Rechtsbegriff der Person nicht auf die Primaten angewendet werden könne.
Die Organisation The Nonhuman Rights Project wollte mit der Klage vor allem erreichen, dass der ihrer Ansicht nach unter nicht artgerechten Bedingungen eingesperrte Schimpanse Tommy freigelassen werden sollte. Da Schimpansen dem Menschen in vielen Bereichen so ähnlich seien, müssten sie als juristische Personen anerkannt werden.
(kle/sda)
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