Der heute 36-Jhrige hatte 2003 eine Schweizerin geheiratet. Kurz darauf kam ein gemeinsames Kind zur Welt. 2006 ersuchte der Mann im Kanton Zrich gesttzt auf seine Ehe um erleichterte Einbrgerung, die ihm 2007 auch gewhrt wurde. Im dem Verfahren hatte er eine Erklrung unterschrieben, die Schweizer Rechtsordnung zu beachten.
Siebeneinhalb Jahre Gefngnis
Fnf Monate spter wurde er verhaftet, nachdem die Zrcher Kantonspolizei lngere Zeit eine international ttige Gruppe von balkanstmmigen Drogenhndlern berwacht hatte. Das Zrcher Obergericht verurteilte den Mann 2011 wegen schweren Betubungsmitteldelikten zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe.
Die Verurteilung basierte zur Hauptsache auf der Einfuhr und dem Verkauf von rund 30 Kilogramm Kokain im Jahr 2007. Die aufgelsten Drogen waren vom Betroffenen und seinem Komplizen von Argentinien her als Wein getarnt in die Schweiz importiert worden. 2012 erklrte das Bundesamt fr Migration seine Einbrgerung fr nichtig.
Keine Selbstbelastung
Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde des Mannes nun abgewiesen. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. Zu seiner Verteidigung hatte der Mann erfolglos argumentiert, er habe die Einbrgerungsbehrden nicht ber mglicherweise strafbare Handlungen informieren mssen.
Anderes zu verlangen heisse, ihn zu zwingen, sich selber einer noch unentdeckten Straftat zu bezichtigen. Das sei mit dem Grundsatz unvereinbar, sich nicht selber belasten zu mssen. Das Gericht hlt ihm entgegen, dass er auf ein Einbrgerungsgesuch htte verzichten oder die Frage nach der Gesetzestreue unbeantwortet lassen knnen.
Dann wre er zwar nicht eingebrgert worden. Darin liege jedoch keine Verletzung des Prinzips der Selbstbelastungsfreiheit. Fest steht laut Gericht im brigen, dass die Schwere der Straftaten die Nichtigerklrung der Einbrgerung rechtfertigt.
sda