In weltweit erstem Urteil dieser Art sprechen argentinische Richter einem Tier …

Buenos Aires AFP In weltweit erstem Urteil dieser Art sprechen argentinische Richter einem Tier Menschenrechte zu.

Das Schicksal der 29-jährige Orang-Utan-Dame Sandra führt in Argentinien zu erbitterten Diskussionen. Ein Gericht hatte zu Wochenbeginn Tierschützern Recht gegeben und die Freilassung des Orang-Utan-Weibchens aus dem Zoo in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires angeordnet. Sandra habe ein Recht auf Freiheit– es war das erste Urteil weltweit, in dem einem Tier Menschenrechte zugesprochen wurden.

In dem Tierpark löste die Entscheidung erwartungsgemäß Unverständnis aus. „Sie hat die letzten 20Jahre so gelebt. Sie hat viel Platz, Experten kümmern sich um sie“, sagte der Chefbiologe des Zoos, Adrian Sestelo.

Die Argentinische Anwaltsvereinigung für Tierrechte (AFADA) hatte eine Klage eingereicht, in der es hieß, Sandra müsse eine „ungerechtfertigte Gefangenschaft“ erleiden. Zwar sei sie biologisch nicht identisch mit dem Menschen, wohl aber emotional, und wäre in Freiheit glücklicher. Dass sich Sandra häufig verstecke, sei ein Zeichen von Depression. „Das ist falsch. Das zeigt Ignoranz gegenüber der Biologie dieser Gattung“, sagte Zoo-Biologe Sestelo. „Orang-Utans leben ein einsames Leben. Sie verhalten sich sehr entspannt, sehr ruhig.“

Die 1,50 Meter große und 50 Kilogramm schwere Sandra wurde 1986 im Zoo von Rostock geboren. 1994 wurde sie in den Zoo von Buenos Aires verlegt, in der Wildnis lebte sie nie. Falls keine Berufung gegen das Gerichtsurteil eingelegt wird, darf Sandra ihren Lebensabend in einem Schutzgebiet in Brasilien verbringen.

Klage in den USA gescheitert

Sestelo sagte, im Prinzip hätten alle Tiere ein Recht auf Leben und Tierrechte. „Man kann aber tierisches Verhalten nicht vermenschlichen“, sagte Sestelo.

Anfang des Monats waren Tierschützer mit dem Versuch gescheitert, Schimpansen dem Menschen in Teilen rechtlich gleichzustellen. Ein Gericht im Bundesstaat New York entschied, dass der Rechtsbegriff der Person nicht auf die Primaten angewendet werden könne.

Die Organisation The Nonhuman Rights Project hatte geklagt, um einen nach ihrer Ansicht unter nicht artgerechten Bedingungen eingesperrten Schimpanse zu befreien. Da Schimpansen dem Menschen in vielen Bereichen so ähnlich seien, müssten sie als juristische Personen anerkannt werden.

Zu dem Fall in Argentinien sagte eine Sprecherin der Deutschen Zoologischen Gesellschaft in Frankfurt, es gebe keine einfache Antwort auf die Frage, ob Menschenaffen in Zoos gehalten werden sollten. Das sollte „von den jeweiligen Haltungsbedingungen abhängig gemacht werden“, sagte sie. Würden die Tiere nur in Käfige gehalten, könne das nicht in Ordnung sein.

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