Hohe Brandschutzstandards in Diskotheken – Arbeitsschutz

Schwere Brandkatastrophen, wie sie sich bisher in Diskotheken in Brasilien, Argentinien oder Russland ereignet haben, sind in Deutschland eher unwahrscheinlich. Das liegt laut dem TÜV Rheinland vor allem an den Brandschutzauflagen, die Disko-Betreiber in Deutschland erfüllen müssen. „Diskotheken, die mehr als 200 Besucher fassen, gelten als Sonderbauten und verfügen meist über ein umfangreiches Brandschutzkonzept“, sagt Michael Klimmeck, Experte bei TÜV Rheinland. „Sie müssen so gebaut sein, dass eine Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert oder zumindest begrenzt wird.“

Sicherheitsbeleuchtung eingeschaltet?

Als Besucher einer Diskothek lässt sich schnell erkennen, ob der Betreiber die Vorschriften einhält. Notausgangsschilder, Flucht- und Rettungswege und Treppenstufen müssen gekennzeichnet und beleuchtet sein, damit die Gäste in einem Notfall schnellstmöglich ins Freie gelangen. Alle Untergründe sollten eben sein und es sollten keine Stolperfallen wie Kabel oder Leitungen herumliegen. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht durch Einbauten eingeengt oder zugestellt sein. Übrigens: „In den meisten Diskotheken hängt im Eingangsbereich ein Flucht- und Rettungsplan, auf dem man sich mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut machen kann“, so Klimmeck. Sollte es zu einem Brand kommen, heißt es: Ruhe bewahren, den Anweisungen des Personals folgen und das Gebäude auf dem kürzesten Weg über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege verlassen.

Regelmäßige Anlagen-Prüfungen für die Sicherheit

Sachverständige prüfen regelmäßig die Betriebssicherheit und Wirksamkeit von technischen Anlagen. Technische Anlagen zur Belüftung und zum Rauchabzug, aber auch zur Brandmeldung und zur Brandbekämpfung stehen hierbei gemäß den Auflagen der entsprechenden Prüfverordnung auf dem Prüfstand. Durch zusätzliche Prüfungen oder auch durch Schulungen des Personals etwa durch Evakuierungsübungen kann das Sicherheitspotenzial gesteigert werden.

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