Detektiv Resch sucht Argentiniens Vermögen in Europa – GoMoPa

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10.12.2012
Detektiv Resch sucht Argentiniens Vermögen in Europa
Convent

Bislang bissen sich alle Gläubiger an dem Argentinischen Tango-Staat die Zähne aus. Seit sieben Jahren schuldet der achtgrößte Staat der Welt rund 340.000 Privatanlegern aus aller Welt 15 Milliarden Euro für Staats-Anleihen (Bonds), die Argentinien im Jahre 1996 auflegte und nach einer jährlichen Verzinsung von 8,5 Prozent am 23. Februar 2005 zurückzahlen hätte müssen. Aber seit dem Staatsbankrott am 6. Januar 2002 blieben die Zinsen aus, und auch zum Rückzahlungstermin gab es kein Geld.

Unter den Geprellten sind 20.000 Deutsche, die die Bonds bei der Deutschen Bank kauften und denen Argentinien nun 5 Milliarden Euro (Kapitaleinsatz plus entgangene Bonds-Zinsen) schuldet.

Viele Gläubiger haben gegen die Republik Argentinien geklagt und sind im Besitz von vollstreckbaren Titeln.

Doch die Gerichtsbeschlüsse in den USA und Deutschland blieben ebenso wirkungslos wie zahlreiche Pfändungsversuche deutscher Behörden.

Was haben die deutschen Behörden nicht alles versucht, um den Argentiniern das Geld der deutschen Anleger wieder abzuluchsen. Gerichtsvollzieher hatten in ihrem Auftrag das Segelschulschiff Libertad (Freiheit) in Bremerhaven an die Kette gelegt, versuchten, Dinosaurier-Skelette bei einer Ausstellung in Rosenheim in Bayern zu pfänden, und versuchten mehrmals, die argentinische Präsidentenmaschine Tango 1 zu beschlagnahmen. Doch immer wieder schafften es die Argentinier die Pfändungen trickreich abzuwenden.

Außerhalb des Landes pochen Argentiniens Diplomaten auf ihre Immunität. Argentinische Handelsvertreter reisen mit Urkunden, die bestätigen, dass die mitgeführten Sachen nicht der Republik Argentinien gehören. Argentinische Aussteller haben für alle Exponate Urkunden dabei, dass die Kunstwerke sich in Privatbesitz befinden würden. Die Staatsmaschine Tango 1 gehört einer privaten Airline, ist vom Staat nur geleast.

Im Innern des Landes bricht Argentinien das Völkerrecht und erkennt, entgegen dem Haager Abkommen zu Zivilprozessen, keine ausländischen Schuldtitel an.

Ein Verhalten, das überrascht. Denn Staatsanleihen gelten normalerweise als sichere Bank. Und auch juristisch betrachtet, ist die Sache klar. Ein US-Gericht hat sich der deutschen Rechtsprechung angeschlossen und besteht auf die Rückzahlung von Argentinischen Staatsanleihen. Es gibt also einen internationalen Konsens in der Rechtsprechung. Doch dieser bleibt wirkungslos, denn es fehlen die Möglichkeiten, das Geld wirklich einzutreiben.

Das sieht Privatdetektiv Josef Resch anders, wie er dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net erläutert:

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