Die Spur beginnt in Argentinien, führt über mehrere Stationen – und endet in der Schweiz. An ihrem Anfang stehen 55 Millionen Euro, die der argentinische Unternehmer Lazaro Báez und seine Kinder Martín, Leandro und Luciana Sabrina Báez Anfang 2011 ausser Landes schaffen liessen. Via Uruguay landete das Geld erst auf Konten karibischer Offshorefirmen. 2012 dann wurden hohe Beträge auf Schweizer Bankkonten transferiert, die Mitgliedern der Familie Báez gehören. Tagesanzeiger.ch/Newsnet liegt der Auszug eines Kontos von Martín Báez bei der Genfer Privatbank Lombard Odier vor.
Zwischen Januar und Februar 2012 sollen mittels zahlreicher kleiner Transfers insgesamt 15 Millionen Franken auf das Konto geflossen sein. Das geht aus einem aktuellen Entscheid des Bundesstrafgerichts hervor. Alarmiert durch den plötzlichen Anstieg auf dem Konto, fragte die Genfer Privatbank bei dessen Inhaber Martín Báez nach. Als dieser schlüssige Erklärungen schuldig blieb, legte ihm Lombard Odier nahe, das Geld abzuziehen. Báez transferierte die 15 Millionen daraufhin zur Bank Safra auf das Konto einer Familienstiftung. Und dort bleibt das Geld vorerst auch. Das Bundesstrafgericht hat den Entscheid, die Gelder zu blockieren, soeben bestätigt.
Anwalt zieht Urteil weiter
Angefangen hat alles mit der in argentinischen Medien geäusserten Vermutung, bei den in die Schweiz transferierten Beträgen handle es sich um Korruptionsgelder. Es hiess, Lazaro Báez, ein enger Freund der Präsidentenfamilie Kirchner, habe via seine Baufirma Austral Construcciones wiederholt überteuerte Aufträge für den Bau von Strassen und Gebäuden bekommen.
Aufgrund dieser Medienberichte gingen bei der Meldestelle für Geldwäscherei am 24. April 2013 zwei Meldungen über Kundenbeziehungen zur Familie Báez ein. Die Bundesanwaltschaft (BA) ordnete daraufhin die Untersuchung sämtlicher Bankverbindungen der Familie Báez an. Die Vermögen wurden gesperrt. Dagegen rekurrierte Maurice Harari, der Genfer Anwalt der Familie Báez, vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Diesen Rekurs haben die Richter nun abgewiesen. Im Urteil vom 20. März hält das Gericht fest, die provisorische Blockierung des Geldes sei zu Recht erfolgt. Es gebe berechtigte Vermutungen, dass das Geld krimineller Herkunft sei. Gemäss dem Urteil untersucht die BA rund zehn verschiedene Bankverbindungen in einem internationalen Kontext. Bis diese Arbeit abgeschlossen ist, soll alles bleiben, wie es ist.
Solange will Anwalt Harari nicht warten. Gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet nimmt er zum Fall selbst zwar keine Stellung, lässt aber durchblicken, er werde den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.
Brief an Burkhalter
Aus dem Urteil geht hervor, dass die Familie Báez nichts unversucht lässt, um an ihr Geld zu kommen. So will die Familie im Herbst 2013 aus der Presse von einem «Informationsaustausch» zwischen dem argentinischen Untersuchungsrichter und der BA erfahren haben. Die BA präzisierte hierauf, es handle sich um ein Treffen mit dem Zweck, der argentinischen Seite zu erläutern, unter welchen Umständen die Schweiz Rechtshilfe in Internationalen Strafsachen gewähre. Es habe sich nicht um einen generellen Austausch zum Fall gehandelt.
Im Weiteren wandte sich die Familie Báez Mitte Januar 2014 mit einem Brief an Aussenminister Didier Burkhalter und monierte das Verhalten des Schweizer Botschafters Johannes Matyassy in Argentinien. Im Brief heisst es, Matyassy habe Informationen über das Strafverfahren verbreitet. Er hatte der argentinischen Zeitung «Perfil» ein kurzes Interview gewährt, in dem er unter anderem erklärte, es fehlten derzeit Hinweise, welches Delikt dem mutmasslichen Fall von Geldwäscherei vorangegangen sei. «Eine zentrale Voraussetzung für die Schweiz», sagte Matyassy.
Die BA lässt sich indes von derartigen Manövern nicht beirren. Auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet teilte sie mit, man komme mit der Untersuchung voran. Man sei daran, sich ein Bild über die Fakten in der Schweiz zu machen und analysiere die Finanzflüsse. Zudem stellte die BA in Aussicht, aktiv auf die argentinische Justiz zuzugehen und sie um Rechtshilfe in Internationalen Strafsachen zu bitten.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
(Erstellt: 02.04.2014, 02:16 Uhr)