Argentinien: Höchstsatz für Luftverkehrabgabe entfällt


Die argentinische Regierung hat am Mittwoch (3.) die festgeschriebenen Höchstsätze für inländische Passagierflüge aufgehoben. Die Luftverkehrabgabe (Luftverkehrsteuer oder Ticketsteuer) ist eine Steuer, die beim Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort erhoben wird und von der ehemaligen Regierung im Jahr 2002 auf einen Maximalwert begrenzt wurde. Laut einer im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung dient die Änderung „für den Zweck des Ausgleichs in der Branche“.

„Fixierte Höchstsätze haben die Entwicklung der kommerziellen Luftfahrt in Argentinien behindert“, so die offizielle Erklärung aus Buenos Aires. In den nächsten Tagen sollen nur noch Referenzsätze eingestellt werden, an denen sich die Brache orientieren soll.


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