Ab heute kann teilweise wieder gefischt werden
Das Fischfangverbot ist ab heute in den Grenzgewässern mit Argentinien wieder erlaubt, in den Flüssen, die auch an Brasilien grenzen, bleibt das Fangverbot noch bis 31.01.2015 bestehen.
In der Zwischenzeit hat auch das staatliche Sozialamt (SAS) damit begonnen, Beihilfen an die Fischer auszuzahlen. Im Vorfeld kam es zwischen den Fischern und der Regierung zu massiven Streitigkeiten über die Höhe und die Anzahl der Berechtigten für eine Ausgleichszahlung, dabei sperrten die Fischereiberechtigten auch Gewässer für die Schifffahrt.
Das Fangverbot begann am 03.11.2014 und endete am 21.12.2014 für die gemeinsam genutzten Flüsse mit Argentinien wie Pilcomayo, Teile des Paraná und des Paraguay Flusses. Verboten bleibt das Fischen in den gemeinsamen Gewässern mit Brasilien bis zum 31.01.2015 wie Apa und ebenfalls einige Bereiche der Flüsse Paraguay sowie Paraná.
Am vergangenen Freitag begann das SAS mit den Auszahlungen der Beihilfen an die Fischer. Insgesamt hatten sich 19.000 Personen bei dem Umweltministerium (SEAM) registrieren lassen, aber nur 9.300 Berechtigte erhalten einen Zuschuss, nachdem eine genaue Studie über die Anzahl durchgeführt worden war.
Laut dem beschlossenen Dekret Nr. 2241/2014 erhalten Fischer, die als Einzelperson registriert sind eine Ausgleichszahlung in Höhe von 650.000 Guaranies, bei einer Familie bis zu vier Personen 1,2 Millionen Gs. und 1,6 Millionen Gs bei mehr als vier Personen. Die oben genannten Beihilfen sind für Personen, die von dem 45 tägigen Fangverbot an der Ausführung ihrer Arbeit gehindert werden, also vom 3. November – 21. Dezember.
Für die anderen Berechtigten, die noch ein Fangverbot bis zum 31.01.2015 haben sehen die Zahlen folgendermaßen aus: 900.000 Guaranies für eine Einzelperson, 1,5 Millionen Gs. bis vier Personen und 2,1 Millionen Gs. für mehr als vier Mitglieder.
Quelle: ABC Color, Foto: Aterovi
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